Bulgarien ist auch für viele im Ausland lebende Privatpersonen ein attraktiver Wohnort. Gerne unterstützen wir Sie beim Antrag einer Aufenthaltsbewilligung. Mit unserem Know-how und den Beziehungen helfen wir Ihnen bei der Auswahl Ihres Wohnorts und der Integration in Ihrer neuen Umgebung.
Da Bulgarien zur EU gehört, ist das Einwandern für EU-Bürger unkompliziert. EU-Bürger dürfen hier pro Jahr bis zu 3 Monate ohne zusätzliche Aufenthaltsgenehmigung bleiben.
Eine Bestätigung der Deutschen Rentenversicherug über die monatlichen Rentenbezüge ist Voraussetzung einer dauerhaften Aufenthaltesgenehmigung für Bulgarien. Die Rentenversicherung überweist die Bezüge auf das bulgarische Konto.
Bei längerem Aufenthalt müssen Sie bei der zuständigen Polizeidienststelle die Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Mit der Aufenthaltsgenehmigung erhalten Sie eine Identifikationskarte, die Ihnen einen Aufenthalt von 5 Jahren ermöglicht, vorausgesetzt, Ihr Reisepass ist ebenso lange gültig. Nach Ablauf der 5 Jahre kann die Genehmigung um weitere 5 Jahre verlängert werden. Dieser Prozess ist beliebig oft wiederholbar.
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