Ablauf des Immobilienerwerbs

Durch den Service von Immo Consult BG ist Ihr Immobilienerwerb in Bulgarien problemlos und unkompliziert. Wir kümmern uns um alle Formalitäten, Übersetzungen und Koordination aller Beteiligten.

Nach den neuesten Regelungen der bulgarischen Gesetzgebung können Bürger der Europäischen Union uneingeschränkt als natürliche Personen Wohnungen, Appartements, Grundstücke und
Häuser mit Grund und Boden in Bulgarien erwerben.

Bauerwartungsland und Agrarland dafür dürfen Ausländer nur über eine juristische Person erwerben. Sie gründen deshalb eine bulgarische Gesellschaft, welche dann die Immobilie kauft. Diese juristische Person ist eine reine Besitzgesellschaft, die nur die Immobilie hält und sonst nicht geschäftlich aktiv ist.
Hunderte von Ausländern gründen in Bulgarien jedes Jahr entsprechend viele Besitzgesellschaften.

Die Gesellschaftsgründung gehört zu unserem Servicepaket und ist für uns eine Routine.


Kauf von Wohnung / Appartement / Haus / Grundstück / Garage / Bürofläche

Wenn Sie sich schon für den Kauf einer Immobilie entschieden haben, bereiten wir einen Vorvertrag zwischen Ihnen als Käufer und dem Verkäufer vor, damit das Objekt für Sie reserviert ist. Wir veranlassen eine gründliche Überprüfung aller mit der Immobilie verbundenen Dokumentation (Genehmigungen, Nachweise, Altlasten, etc) durch einen Rechtsanwalt. Beim Abschluss des Vorvertrags wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Kaufpreises bezahlt. Innerhalb eines Monats wird der Kaufvertrag beim Notar beglaubigt und anschliessend im Grundbuch eingetragen.

Der Abschluss eines Vorvertrages und nachfolgenden notariellen Vertrages erfordert keine persönliche Anwesenheit.
Wenn Sie zum Zeitpunkt des notariellen Abschlusses des Kaufvertrags aus irgendwelchen Gründen nicht anwesend sein können, so können wir durch eine notariell beglaubigte Vollmacht das Geschäft in Ihrem Auftrag abschliessen. Das gehört zu unserem Service als Makler und Ihnen entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten.

Bauerwartungsland / Ackerflächen

Wir gründen Ihre
Besitzgesellschaft, welche die Immobilie erwerben wird. Sie erhalten alle Unterlagen und Gesellschaftsdokumente in beglaubigter Übersetzung.
Anschliessend wird Ihre Immobilie mit einem Vorvertrag reserviert.
Nachdem Ihre Gesellschaft gegründet ist, findet die notarielle Beurkundung Ihres Immobilienerwerbs statt.

Die Nebenkosten sind nicht zu unterschätzen. Bei der Eigentumsübertragung im Rahmen eines Kaufvertrages sind Steuern in Höhe zwischen 2 und 4 % zu zahlen. Hinzu kommen Einschreibe- und Notargebühren von etwa 2 % des Kaufpreises sowie ggfs. Maklercourtage.

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